• Sachverständigentätigkeit gemäß §80,3 BetrVG und §111 BetrVG

• Beisitzer in Einigungsstellen zum Interessenausgleich und zum Sozialplan

• Beisitzer in Einigungsstellen gemäß §109 BetrVG (Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses)

• Sachverständigentätigkeit bei Haus- und Notlagentarifverträgen

• Inhouseschulungen und Weiterbildungsangebote

Als rechtliche Grundlagen für die Zuziehung von externen Sachverständigen durch den Betriebsrat kommen in Betracht:

  • §80 (3) Betr.VG: „Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.“
  • §111 Betr.VG Betriebsänderungen: „Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen.“

Beratungsangebote und Themen meiner Sachverständigentätigkeit:

• Restrukturierung auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene – Betriebsänderungen und Betriebsübergang

• Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen

• Themen, Inhalte und Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss

• Controllingberichte als Informationsquelle für die betriebliche Interessenvertretung

• Jahresabschlussanalyse auf Unternehmens- und Konzernebene – Bericht des Wirtschaftsprüfers – Excelbasierte Kennzahlenübersichten zu Ertrag, Vermögen und Liquidität

• Strategische Personalplanung – Betriebliche Aus- und Weiterbildung

• Standort- und Beschäftigungssicherungsvereinbarungen

Inhalt, Umfang und Ablauf der Beratung und der Sachverständigentätigkeit orientieren sich an den konkreten betrieblichen Problemlagen und werden im Einzelfall vor der Durchführung abgesprochen.

Die Kostenübernahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots meinerseits und der entsprechenden Beschlussfassung im Betriebsrat und der Abstimmung mit dem Arbeitgeber gemäß den Regelungen des §80,3 Betriebsverfassungsgesetzes.

Schulungen und Weiterbildungsangebote

Inhouse-Seminare für Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Wirtschaftsausschüsse mit den Themen:

• Betriebsänderungen und Betriebsübergang – Interessenausgleich und Sozialplan

• „Wirtschaftliche Angelegenheiten“ in der Betriebsverfassung

• Jahresabschlussanalyse auf Unternehmens- und Konzernebene

• Personalbedarfs- und Qualifizierungsplanung

• Strategische Personalplanung – Standort- und Beschäftigungssicherung

Inhalte und Ablauf der Schulungsangebote orientiert sich an den Bedarfen der jeweiligen Gremien und werden im Einzelfall vor der Durchführung abgesprochen. Die Beschlussfassung im Betriebsrat erfolgt dann auf der Grundlage einer Ausschreibung.

Die Kostenübernahme erfolgt im Regelfall gemäß §37,6 und §40 Betriebsverfassungsgesetz.